Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall, vertreten in Bußgeld- und strafrechtlichen Verfahren sowie bei Führerscheinangelegenheiten.

Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 2,4 Mio Verkehrsunfällen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei großen Schäden oder einem Unfall mit Personenschaden ist es nahezu unverzichtbar, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Dies sieht auch das Oberlandesgericht Frankfurt so und formuliert in seinem Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13 wie folgt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Das Verkehrsrecht ist für Versicherungen ein Massengeschäft, so dass es dort permanente Bestrebungen gibt, Schadenspositionen des Geschädigten auf Basis von z.T. zweifelhaften Prüfberichten zu kürzen. Um hier auf Augenhöhe agieren zu können, sollten Sie auf unsere Expertise zurückgreifen.

Verkehrsunfall und Schmerzensgeld

Ein Verkehrsunfall führt in der Praxis auch oft zu Personenschäden. Dieser für unsere Mandanten meist wenig erfreuliche Teilbereich eines Verkehrsunfalles bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit und Expertise.

Wir sind schmerzensgeld.info!

Wir sind die Gründer und Betreiber des bekannten Internetportals www.schmerzensgeld.info. Mittlerweile sind dort etwa 500 Rechtsanwälte registriert und das Portal gewährt Zugriff auf mehr als 2.500 Urteile und Vergleiche zum Schmerzensgeld.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Das Verkehrsrecht ist ein großes Rechtsgebiet und besteht neben der klassischen Verkehrsunfall-Abwicklung auch aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten, also der Verteidigung in Bußgeldsachen (Abstandsverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis etc.) und beschäftigt sich ferner mit Fragen der Sachmangelhaftung (Gewährleistung) im Rahmen eines Autokaufs. Das Verkehrsrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt, weshalb die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht stets anzuraten ist.

Sollten Sie daher rechtliche Probleme im Verkehrsrecht haben, sprechen Sie uns an!

Herr Rechtsanwalt Stefan Pfleger leitet den Bereich Verkehrsrecht.
Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein, Vertragsanwalt von autorechtaktuell.de und im Beirat Rechtsanwälte im BVSK, dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. und Vertrauensanwalt von subvenio e.V..

Die Spezialkenntnisse unseres Fachanwalts für IT-Recht runden unsere Kompetenz hinsichtlich des immer wichtiger werdenden Bereichs Digitalisierung des Verkehrs ab. Der Verkehr wird in Zukunft maßgeblich von der Vernetzung von Fahrzeugen geprägt sein, so dass sich u.a. Fragen des Datenschutzes in erheblichem Umfang stellen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist es notwendig, auch über das spezifische Know-How in Sachen Informationstechnologie und IT-Recht zu verfügen. Herr Rechtsanwalt Christian Kerschbaum ist Fachanwalt für IT-Recht und damit im Zusammenspiel mit unseren Verkehrsrechtlern ein wichtiger Partner auch für Fragestellungen zu Themenkomplexen wie „autonomes“ Fahren, Datenschutz & Co. Unsere Kanzlei ist daher auch für diese Rechtsbereiche kompetenter Ansprechpartner.