Personenschadensrecht

Schmerzensgeld

Seit vielen Jahren sind wir auf die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen spezialisiert. Wir haben in diesem Zuge im Jahre 2008 das Portal www.schmerzensgeld.info gegründet, die wohl größte frei zugängliche Datenbank zum Thema Schmerzensgeld in Deutschland.

Um angemessene und transparente Schmerzensgeldbeträge Realität werden zu lassen, haben wir uns entschlossen, diese Datenbank zu entwickeln.

Es besteht keine Bindung der Gerichte an solche Tabellen, sie bilden aber gleichwohl eine Entscheidungsgrundlage für die Bemessung des Schmerzensgeldes.

Auf unserem Portal haben Anwälte die Möglichkeit Urteile sowie gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche darzustellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Inzwischen beteiligen sich ca. 500 Anwälte durch Eingabe von Fällen an der Erweiterung der Tabelle.

Der Schwerpunkt der Bemessung liegt auf der Art und Umfang der Verletzung, Schmerzen, Verlauf und Intensität der Heilbehandlung, dem Alter des Verletzten sowie etwaigen Komplikationen und Dauerschäden. Entsprechend muss bei der Suche nach der „passenden“ Vergleichsentscheidung darauf geachtet werden, wirklich vergleichbare Schwerpunktverletzungsbilder zu finden. Hierzu gehört ein gewisses Grundverständnis für medizinische Zusammenhänge.

Aus verschiedenen Gründen, maßgebend aber auch der Geldentwertung, sollten Entscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Teilweise werden von Versicherungen Fälle aus den 80 er Jahren herangezogen, um einen möglichst geringen Betrag gegenüber dem Geschädigten auszuweisen.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt ein Gleichgewicht zwischen Versicherern und Geschädigten herzustellen.

Haftungstatbestände

Die Ansprüche ergeben sich aus Deliktsrecht, können sich aber auch aus Vertragsrecht ergeben. So kann sich das Schmerzensgeld auch aus einem Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag oder Reisevertrag ergeben.

Auch in den Fällen von Gefährdungshaftung ist Schmerzensgeld geschuldet. Schmerzensgeld wird somit insbesondere gewährt bei Straßenverkehrsunfällen, Bahn-und Energieanlagenhaftung und Produkthaftungsfällen. Die Limitierung der Gefährdungshaftung auf Höchstbeträge zwingt aber weiterhin zum Rückgriff auf Deliktsrecht.

Bemessungsfaktoren des Schmerzensgeldes

Jede Verletzung ist individuell, jeder Mensch empfindet Schmerzen anders, dies macht es für Juristen sehr schwer einen angemessenen Ausgleich zu beziffern. Wir können hier auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen, da wir uns täglich mit der Materie auseinandersetzen. Wir greifen hierbei auf die gängigen und weniger bekannten Schmerzensgeldtabellen zurück.

Bei der Bemessung ist der körperliche Schmerz, die Art, Dauer und Heftigkeit der Schmerzen sowie deren seelische Auswirkungen zu berücksichtigen. Einzubeziehen sind auch Todesängste, Krankenhausaufenthalt, Sorge, Depressionen, Suchtgefahr aufgrund schmerzstillender Mittel. Nach der Behandlung ist der Verlust und die Beeinträchtigung von Organen, Körperteilen, Berufsbeeinträchtigung oder Berufsunfähigkeit, Depressionen oder der Verlust eines selbstbestimmten Lebens bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sind bei Dauerschäden die typischen Erschwernisse im Alltag, das Alter des Verletzten, das Wissen um die Schwere der Verletzung und die Sorge um das eigene Schicksal und das der Familie zu berücksichtigen. Ebenso fließt der Umfang und die Anzahl der operativen Maßnahmen, die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und Dauerschäden mit in die Bewertung ein.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, wenn der Geschädigte gewerbsmäßige Nachteile erleidet, indem er zum Beispiel seinem Berufswunsch nicht nachgehen kann.

Bei der Bemessung spielt auch der Einfluss auf den privaten Bereich eine Rolle, so ist die Einschränkung bei der Freizeitgestaltung, Sport, Sexualleben, Verminderung der Heiratschancen, Schwangerschaftsproblemen oder Geburt und zum Beispiel der Verlust von Gliedern, Organen oder Funktionen eine Rolle. Auch kann die entstellende Wirkung durch Narben oder Brandwunden eine Rolle bei der Bemessung spielen.

Herr Rechtsanwalt Christian Rolle leitet den Bereich Personenschaden. Er ist erfahrener Spezialist für Personenschadensrecht.