Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein sehr gebräuchlicher Begriff, gleichwohl wird dadurch sehr wenig ausgesagt. Das Vertragsrecht orientiert sich maßgeblich an dem jeweiligen Rechtsgebiet, in dessen Bereich Rechtsverhältnisse – per Vertrag – geregelt werden sollen. Auch hier wirkt sich daher die thematische Schwerpunktsetzung unserer Kanzlei erheblich aus.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und sprechen Sie uns an!

Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung in folgenden Rechtgebieten:

Gewerbliches Mietrecht

Die Qualität einer mietvertraglichen Vertragsgestaltung basiert auf juristischen Kenntnissen und Praxiserfahrung. Herr Rechtsanwalt Christian Rolle leitet den Bereich des gewerblichen Mietrechts und verfügt über große Erfahrung im Bereich der Vermietung von Gewerbeimmobilien. Er berät seine Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen, der laufenden Betreuung des Objekts bis hin zur Beendigung eines Mietverhältnisses. Die Begleitung erfolgt neben der juristischen Gestaltung auch im Rahmen eines umfassenden Projektmanagements.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Die Erstellung von AGB ist gleichbedeutend mit einem Regelwerk für eine Vielzahl geschlossener Verträge. AGB ersetzen nicht das Gesetz, sondern geben den gesetzlichen Rahmenbedingungen eine zum jeweiligen Geschäftsmodell passende Gestalt. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Christian Kerschbaum leitet diesen Teilbereich des Vertragsrechts. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgeblich von dem zu regelnden Rechtsgebiet geprägt. Zwar sind einzelne Teile von AGB etwa im Bereich Kfz-Handel identisch mit etwaigen Regelungen eines Online-Shops, die Details und Besonderheiten des jeweiligen Bereichs finden jedoch stets Niederschlag in den Spezialregelungen und machen dann den Unterschied aus.

IT-Recht

Das IT-Recht ist ein ebenfalls sehr weit verzweigtes Rechtsgebiet. Das Vertragsrecht umfasst u.a. die Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen, insbesondere von Softwareverträgen (Individualsoftware und Standardsoftware), Softwareentwicklung (auch agile Programmierung), Lizenzverträge, bzw. Lizenzberatung für bspw. Open-Source (TYPO3, etc.) sowie im Wesentlichen die Betreuung von Agenturen, (Werbeagentur, Internetagentur, Medienagentur, etc.) bei der Behandlung rechtlicher Fragestellungen und Auseinandersetzungen, wie Streit bei der Erstellung und Abnahme von Webseiten, Softwareprogrammen und grafischen Werken. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Kerschbaum ist sehr erfahren in diesem Bereich, referiert auf diversen Fachkonferenzen und unterrichtet künftige Fachanwälte im IT-Recht in der dortigen Fachanwaltsausbildung. Er ist absoluter Experte im Bereich IT-Recht und daher idealer Ansprechpartner für jegliche vertragliche Regelung im Bereich Informationstechnologie und EDV.